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Bedingungen:
Das Cashback wird erst bestätigt, wenn die erste Zahlung an die Versicherungsgesellschaft geleistet wurde.
• Auf gekündigte Verträge innerhalb der Widerrufsfrist gibt es kein Cashback.
• Durch das Verwenden von Gutscheinen kann es zu einer Reduzierung
bis hin zur Ablehnung deines Cashbacks kommen.
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